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   VG Freiburg, 01.09.2005 - 6 K 955/05   

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https://dejure.org/2005,43349
VG Freiburg, 01.09.2005 - 6 K 955/05 (https://dejure.org/2005,43349)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.09.2005 - 6 K 955/05 (https://dejure.org/2005,43349)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. September 2005 - 6 K 955/05 (https://dejure.org/2005,43349)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. September 2005 - 6 K 955/05 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. September 2005 - 6 K 955/05 - zu ändern, den Bescheid des Landratsamts Konstanz vom 12. Januar 2004 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihm auf seinen Antrag vom 27. Mai 2003 einen Bauvorbescheid zu erteilen.

  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 276/12

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Denn sowohl in den nicht dem Verkauf dienenden Gewächshäusern (vgl. Augenschein-Lichtbilder Nrn. 5 bis 7 und 11) als auch in den Schuppen (Augenschein-Lichtbilder Nrn. 4 und 17) ist nach der bestimmungsgemäßen Nutzung der Gebäude nicht mit dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu rechnen (vgl. zu bloßen Gewächshäusern: VG Freiburg, Urteile vom 28.07.2004 - 6 K 1256/03 -, UA S. 7, vom 01.09.2005 - 6 K 955/05 -, UA S. 9 und 10, und vom 24.10.2006 - 6 K 1867/05 -, UA S. 9).
  • VG Freiburg, 08.03.2012 - 4 K 276/12

    Wirksamkeit von Veränderungssperren auf Grundlage einer einheitlichen

    Denn sowohl in den nicht dem Verkauf dienenden Gewächshäusern (vgl. Augenschein-Lichtbilder Nrn. 5 bis 7 und 11) als auch in den Schuppen (Augenschein-Lichtbilder Nrn. 4 und 17) ist nach der bestimmungsgemäßen Nutzung der Gebäude nicht mit dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu rechnen (vgl. zu bloßen Gewächshäusern: VG Freiburg, Urteile vom 28.07.2004 - 6 K 1256/03 -, u.a. S. 7, vom 01.09.2005 - 6 K 955/05 -, u.a. S. 9 und 10, und vom 24.10.2006 - 6 K 1867/05 -, u.a. S. 9).
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